Stellungnahme zu einem Bauantrag innerhalb der Altstadt
Wir möchten noch kurz auf die Bauausschusssitzung eingehen, da wir über das Ergebnis der Abstimmung doch sehr verwundert sind.
Die diskutierte Abweichung ist laut Gestaltungssatzung schlichtweg nicht erlaubt und es gibt unseres Wissens nach auch keine vergleichbare Bauweise in der Altstadt.
Die getroffenen Entscheidungen der Ausschussmitglieder haben nichts mit subjektivem Empfinden oder Geschmack zu tun, da dies im politischen Gremium unseres Erachtens nichts zu suchen hat.
Sie stützen sich rein auf die geltende Satzung und daher war die Entscheidung der Ausschussmitglieder auf Seiten der FDP klar, diese Abweichung abzulehnen.
Wir müssen uns an dieser Stelle generell die Frage stellen, warum regelmäßig Abweichungen von der Satzung diskutiert und genehmigt werden, anstatt die fast 20 Jahre alte Satzung an die heutige Zeit und die Wünsche und Anforderungen der Bürger anzupassen.
Vielleicht hätten viele Bauherren ihr Häuser auch mit einem Dachvorstand, oder anderen Abweichungen geplant, welche sich aber an die Satzung gehalten haben.
In der Sitzung genannte Begründungen wie:
-finden wir sehr schick
-sehr schön in die Altstadt integriert
sind alles subjektive Meinungen.
Genau dort liegt unser Problem: Wir müssen weg von den subjektiven Entscheidungen, denn dort sind wir als politische Vertreter angreifbar – wenn wir z.B. den nächsten Dachüberstand nicht genehmigen, weil wir diesen dann persönlich nicht so schön finden!
Wir haben diesen Punkt nun ausgiebig in der Fraktionssitzung besprochen und darüber diskutiert, denn diese Entscheidung heute ist nicht nur eine positive oder negative Entscheidung für die Bauherren – sondern eine generelle und zukunftsweisende Entscheidung.
Die FDP- Fraktion wird dieser Abweichung zustimmen und bittet, diesen Punkt mit ins Gremium für die neue Gestaltungssatzung der Altstadt aufzunehmen.
Wir blicken freudig auf die neue Altstadtsatzung und hoffen für jede Bauherrin und jeden Bauherren, dass keine subjektiven Entscheidungen mehr getroffen werden. Denn hier gilt ganz klar das Prinzip der Fairness und nicht der Willkür!
Eine Planungssicherheit hat immer nur derjenige, der sich an die Vorgaben der Altstadtsatzung hält – aus diesem Grund müssen wir sie anpassen.
Die neue Altstadtsatzung muss bestand haben und sie muss regelmäßig aktualisiert werden.
Haben wir keine Angst vor Neuem, sondern geben wir dem Neuem eine Chance.
Die in dieser Angelegenheit gezeigte liberale Grundeinstellung der Ratsmitglieder wünschen wir uns auch bei künftigen Entscheidungen und bei der Erarbeitung der neuen Altstadtsatzung, insbesondere beim Thema erneuerbare Energien.
Die FDP-Fraktion wird sich bei der Ausarbeitung der neuen Gestaltungssatzung auch weiterhin dafür einsetzen, dass PV und Solarthermie in der Altstadt erlaubt werden.
Dies hätte schon lange geschehen können. Lasst uns nun heute dafür den Grundstein legen.